Rechtsprechung
KG, 16.03.2007 - 6 U 48/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann verjährt Honoraranspruch ohne Schlussrechnung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baurechtsexperte.de (Kurzinformation)
Ohne Schlussrechnung keine Verjährung?
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Positives Urteil für Planer - Optimierung der Honorarabrechnung am Projektende ist rechtlich kein Problem
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann verjährt Honoraranspruch ohne Schlussrechnung? (IBR 2007, 623)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Umbauzuschlag nur bei schriftlicher Vereinbarung? (IBR 2007, 687)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Umfasst die Beauftragung der Entwurfsplanung gleichzeitig auch die Leistungsphasen 1 und 2? (IBR 2008, 32)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.02.2006 - 9 O 245/02
- KG, 16.03.2007 - 6 U 48/06
- BGH, 23.08.2007 - VII ZR 62/07
Papierfundstellen
- MDR 2009, 543
- BauR 2008, 699
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85
Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des …
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 6 U 48/06
Die Fälligkeit des Honoraranspruchs ergibt sich nicht allein aus der Beendigung des Vertrages, sondern aus der für alle Schlusshonoraransprüche der Architekten - sofern nicht etwas anderes vereinbart ist - geltenden Bestimmung des § 8 Abs. 1 HOAI (BGH BauR 1986, 596).Kommt dieser dann seiner Obliegenheit nicht alsbald nach, kann dies dazu führen, dass er sich nach Treu und Glauben (§§ 162 Abs. 1, 242 BGB) so behandeln lassen muss, als sei die Schlussrechnung in angemessener Frist erteilt worden (BGH BauR 1986, 596, 597).
- BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02
Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 6 U 48/06
Der Senat weicht bei seiner Entscheidung auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Höhe des geschuldeten Honorars im Falle der Orientierung der vertraglichen Vereinbarung an den Leistungsphasen des § 15 HOAI ab (BGH BauR 2004, 1640, 1642 f.; BauR 2005, 400, 405). - BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03
Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und …
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 6 U 48/06
Der Senat weicht bei seiner Entscheidung auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Höhe des geschuldeten Honorars im Falle der Orientierung der vertraglichen Vereinbarung an den Leistungsphasen des § 15 HOAI ab (BGH BauR 2004, 1640, 1642 f.; BauR 2005, 400, 405).
- BGH, 27.02.2003 - VII ZR 11/02
Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz; Rechtsnatur des …
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 6 U 48/06
Im Übrigen können die Erwägungen des Bundesgerichtshofs zu § 10 Abs. 3 a HOAI (BauR 2003, 745, dort Rz. 9 f., zitiert nach Juris) sinngemäß herangezogen werden, wonach mit dem vom Verordnungsgeber vorgesehenen Erfordernis der schriftlichen Vereinbarung zum Ausdruck gebracht wird, dass ein einseitiges Bestimmungsrecht einer der Vertragsparteien ausgeschlossen ist und die Regelung zwingenden preisrechtlichen Charakter hat. - BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97
Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von …
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 6 U 48/06
c) Schließlich kommt es auf die Verjährung der Forderungen aus der ersten und zweiten Zwischenrechnung nicht an, weil es sich insoweit - wie ausgeführt - um Abschlagsrechnungen handelte und die Verjährung der Forderungen aus Abschlagsrechnungen der Geltendmachung dieser Forderungsteile mit der Schlussrechnung nicht entgegensteht, wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt (BGH BauR 1999, 267). - BGH, 11.11.1999 - VII ZR 73/99
Fälligkeit des Architektenhonorars
Auszug aus KG, 16.03.2007 - 6 U 48/06
Denn es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass bei Ansprüchen mit einer von der Disposition des Gläubigers abhängigen Fälligkeit die Verjährung schon in dem Zeitpunkt beginnen müsste, zu dem der Gläubiger die Fälligkeit hätte herbeiführen können (BGH BauR 2000, 589, 590).
- OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 222/19
Ansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von Ingenieursleistungen für ein …
Für einen in Architektenhonorarfragen kundigen Auftraggeber kommt eine Verwirkung der Honorarforderung aus einer Schlussrechnung grundsätzlich nicht in Betracht, solange die Schlussrechnung noch nicht gestellt und die Forderung damit nicht fällig ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.1.2014, 24 U 186/12; KG Berlin, NJOZ 2008, 376;… Knifka/Koeble aaO Teil 11, Rn. 472).Angesichts der klaren Rechtsprechung zum Beginn der Verjährung besteht für den Auftraggeber von Architektenleistungen bis zur Vorlage einer solchen Rechnung kein Anlass, darauf zu vertrauen, dass der Architekt seine Honorarforderung nicht mehr geltend machen werde (Vgl. KG Berlin, NJOZ 2008, 376). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2020 - L 11 KA 18/19
Anspruch der Kassenärztlichen Vereinigung auf Zahlung rückständiger …
Wenn eine Rechnungserteilung - wie hier - als Fälligkeitsvoraussetzung vorgeschrieben ist, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist nicht vor dem Zugang einer prüfbaren Rechnung (KG, Urteil vom 16. März 2007 - 6 U 48/06; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - VIII ZR 242/85, jeweils juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2023 - L 11 KA 3/22 Wenn eine Rechnungserteilung - wie hier - als Fälligkeitsvoraussetzung vorgeschrieben ist, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist nicht vor dem Zugang einer prüfbaren Rechnung (KG, Urteil vom 16. März 2007 - 6 U 48/06; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - VIII ZR 242/85, jeweils juris).